Vertragsrecht

Der Vertrag bildet die Grundlage für eine Fülle von Rechtsbeziehungen. Das Vertragsrecht  bietet umfangreiche Möglichkeiten, Ihren individuellen Belangen gerecht zu werden, setzt aber auch der Vertragsfreiheit zuweilen unerwartete Grenzen.

Wir unterstützen Sie beratend, gestaltend und streitend. Wir verfolgen Ihre Interessen vor, bei und nach Vertragsschluss sowie während der bestehenden Vertragsbeziehung und nach deren Beendigung.

Dies gilt insbesondere für den

  • Kaufvertrag
  • Werkvertrag
  • Mietvertrag
  • Kreditvertrag
  • Reisevertrag
  • Dienstvertrag / Dienstleistungsvertrag
  • Transportvertrag
  • Behandlungsvertrag
  • Arbeitsvertrag / Anstellungsvertrag
  • Gesellschaftsvertrag
  • Händlervertrag / Handelsvertretervertrag / Franchisevertrag
  • Bauvertrag / Architektenvertrag
  • Handyvertrag / Telekommunikationsvertrag

 

Wir nutzen für Sie Instrumente wie

  •  Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Vertragsschluss im Internet
  • Rücktritt
  • Widerruf
  • Anfechtung
  • Kündigung
  • Vertragsstrafe
  • Gewährleistungsausschluss / Mängelrechte
  • Haftungsausschluss
  • Verfallklauseln
  • Rechtswahl (internationales Privatrecht)

und die Option, Vertragsbeziehungen klar, wirksam und individuell zu regeln.