Familienrecht
Ehe und Familie bilden die Grundpfeiler unserer Gesellschaftsordnung. Dennoch werden rund 40 % der geschlossenen Ehen geschieden. Wir beraten Sie im Vorfeld von Eheschließungen hinsichtlich des Abschlusses sinnvoller
– Eheverträge,
um Sie im Streitfall vor gravierenden Nachteilen bis hin zur Vermögenszerschlagung zu bewahren und vertreten im Streitfall mit Nachdruck Ihre Interessen, u. a. in Sachen
- Vermögensaufteilung/Zugewinnausgleich
- Ehegattenunterhalt
- Kindesunterhalt
- Elterliche Sorge
- Besuchsrecht Kinder
- Versorgungsausgleich
- Betreuung
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht