Verbraucherschutzrecht

Das Recht schützt den Verbraucher in vielfältiger Weise und verlangt auch dem Unternehmer eine entsprechend umfangreiche Kenntnis besonderer Verbraucherschutzregeln ab. Das Verbraucherschutzrecht bietet Chancen und birgt Gefahren, zumal es wegen seiner wettbewerbsrechtlichen Relevanz auch das Konkurrenzverhältnis zwischen Unternehmen  berührt.

Es trägt besonderen Vertragssituationen, insbesondere im Internet, und dem Informationsvorsprung des Unternehmers Rechnung. Es schützt vor Überrumpelung, Irreführung, Intransparenz, Vertrauensmissbrauch und einer unredlichen Ausnutzung überlegenen Wissens. Dazu regelt es insbesondere spezielle Informationspflichten, erleichtert die Vertragsbeendigung (Widerruf, Rücktritt, Anfechtung), statuiert Formerfordernisse und Fristenregelungen, gewährt dem Verbraucher Beweiserleichterungen und räumt ihm einen besonderen Gerichtsstand ein.

Verbraucherschutz wirkt in zahlreichen Konfliktsituationen und betrifft beispielsweise

  • das Internetrecht (etwa Abo-Fallen und Downloads)
  • das Telekommunikationsrecht (etwa Handyverträge, Verträge mit Providern)
  • das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • den Verbrauchsgüterkauf
  • das Verbraucherdarlehn und andere Finanzierungshilfen
  • Haustürgeschäfte
  • den Fernabsatz / elektronischen Geschäftsverkehr
  • Inkasso
  • Reiserecht
  • Patientenrechte
  • das Versicherungsrecht
  • den Fernunterricht

Wir verschaffen Ihren Rechten als Verbraucher Geltung und unterstützen Sie als Unternehmer darin, dem Verbraucherschutz gerecht zu werden.