Notaramt

Eine Vielzahl von Rechtsgeschäften besonderer Bedeutung erfordert die Mitwirkung eines Notars im Rahmen der Beurkundung von Willenserklärungen. Herr Notar a. D.Wolf Domeier übte das Amt seit 1988 bis zum 31.01.2020 aus. Frau Notarin Pöttker übt es seit 2017 aus., Herr Dr. Burkardt seit Oktober 2020. Die notariellen Tätigkeiten mit den beiden ausschließlich im Notarbereich eingesetzten Fachkräften umfasst u. a. den Entwurf und die Beurkundung von

 

  • Immobilienkaufverträgen
  • Gründung von Handels- und Personengesellschaften wie
    • Aktiengesellschaften
    • Gesellschaften mit beschränkter Haftung
    • Kommanditgesellschaften
    • BGB-Gesellschaften
    • offene Handelsgesellschaften (oHG)
    • Partnergesellschaften
    • Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt)
  • Unternehmenskaufverträge
  • Umwandlungen von Gesellschaften
  • Verschmelzungsverträge
  • Abtretung von Geschäftsanteilen
  • Bestellung von Grundschulden und Hypotheken
  • Patientenverfügungen
  • Vorsorgevollmachten
  • Hofübertragungen
  • Beglaubigungen aller Art