Familienrecht

Ehe und Familie bilden die Grundpfeiler unserer Gesellschaftsordnung. Dennoch werden rund 40 % der geschlossenen Ehen geschieden. Wir beraten Sie im Vorfeld von Eheschließungen hinsichtlich des Abschlusses sinnvoller

– Eheverträge,

um Sie im Streitfall vor gravierenden Nachteilen bis hin zur Vermögenszerschlagung zu bewahren und vertreten im Streitfall mit Nachdruck Ihre Interessen, u. a. in Sachen

  • Vermögensaufteilung/Zugewinnausgleich
  • Ehegattenunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Elterliche Sorge
  • Besuchsrecht Kinder
  • Versorgungsausgleich
  • Betreuung
  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht